Allgemeine Geschäftsbedingungen für den 18. Internationale Bodensee-Symposium-Ticketkauf
§ 1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Veranstaltung „18. Internationales Bodensee-Symposium“ von ICOM Deutschland e.V. (im Folgenden: ICOM Deutschland). Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen Teilnehmer:innen und ICOM Deutschland e.V. (In der Halde 1, 14195 Berlin, Deutschland).
§ 2 Anmeldung / Ticketkauf
(1) Die Anmeldung zur Teilnahme am 18. Internationalen Bodensee-Symposium erfolgt online über den technischen Ticketing-Dienstleister Giant Monkey GmbH (Brunnenstr. 39, 10115 Berlin, Deutschland). Die Buchungen finden im Shopsystem des technischen Dienstleisters Giant Monkey GmbH statt.
(2) Mit der Bestätigung der Buchung auf der Website des 18. Internationalen Bodensee-Symposiums durch Anklicken des Feldes „verbindlich anmelden“ unterbreitet der/die Teilnehmer:in ICOM Deutschland das Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Nach der erfolgreichen Anmeldung erhalten Teilnehmer*innen per E-Mail eine Bestellbestätigung. Mit dem Zugang der Bestellbestätigung kommt der Vertrag zwischen Teilnehmer*in und ICOM Deutschland verbindlich zustande.
(3) Die Teilnahmegebühr ist unmittelbar nach Zugang der E-Mail mit dem Zahlungslink zu dem Online-Zahlprozess zu begleichen. ICOM Deutschland sendet über den Dienstleister Giant Monkey GmbH Teilnehmer*innen nach Zahlungseingang eine Rechnung über die Teilnahmegebühr per E-Mail zu. Eine Versendung weiterer Belege per Post erfolgt nicht.
(4) Das jeweilige Ticket ist am Einlass der Veranstaltung entweder ausgedruckt vorzulegen oder in digitaler Form auf dem Display eines Smartphones vorzuzeigen.
§ 3 Teilnahmegebühren
(1) Die Teilnahmegebühren werden auf der Ticketbuchungsseite klar ausgegeben. Der dort genannte Betrag umfasst eine Teilnahme am 18. Internationalen Bodensee-Symposium. Die genannten Beträge verstehen sich wie ausgewiesen und sind umsatzsteuerbefreit gemäß § 4 Nr. 22 a UStG.
§ 4 Änderung der Veranstaltung
(1) ICOM Deutschland ist berechtigt, das 18. Internationale Bodensee-Symposium zeitlich zu verlegen, anstelle der angekündigten andere Sprecher*innen einzusetzen, oder das Programm des 18. Internationalen Bodensee-Symposiums kurzfristig zu ändern. Bei vollständiger oder teilweiser Verlegung des 18. Internationalen Bodensee-Symposiums gilt der Vertrag für die geänderte Zeitdauer als abgeschlossen, sofern der/die Teilnehmer*in nicht innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung widerspricht. Eine Reduzierung der vereinbarten Teilnahmegebühr erfolgt nicht.
(2) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere einem Ausfall von Sprecher*innen oder Mitgliedern der Organisationsgruppe, höherer Gewalt, Streik, Unwetter, starke Hitze oder im Zuge einer behördlichen Anordnung, kann ICOM Deutschland das 18. Internationale Bodensee-Symposium absagen und den Vertrag außerordentlich kündigen. In diesem Fall entfallen die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen der Parteien; Teilnehmer*innen erhalten eine bereits geleistete Teilnahmegebühr erstattet. Weitergehende Teilnehmer*innen-Ansprüche sind ausgeschlossen.
(3) Über Änderungen von Zeiten des 18. Internationalen Bodensee-Symposiums oder über wesentliche Änderungen im Ablauf des 18. Internationalen Bodensee-Symposiums sowie über eine Absage der Veranstaltung gemäß Abs. 1 informiert ICOM Deutschland die angemeldeten Teilnehmer*innen schnellstmöglich über die ihr zur Verfügung stehenden Kanäle.
§ 5 Rücktritt/Stornierungen
(1) Bei Stornierung der Teilnahme bis zum 12. Mai 2024 wird die Teilnahmegebühr zurückerstattet, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30% der Teilnahmegebühr. Nach diesem Zeitpunkt ist das Stornieren bzw. ein Rücktritt vom Ticketkauf nicht mehr möglich und eine Rückerstattung ausgeschlossen.
(2) Eine Stornierung ist schriftlich per E-Mail an conference@icom-deutschland.de zu senden. Telefonische Stornierungen sind grundsätzlich nicht möglich.
§ 6 Bild- und Tonaufnahmen
(1) ICOM Deutschland behält sich vor Mitschnitte der Veranstaltung, beispielsweise das Streamen/Bereitstellen der Inhalte zu/auf einer anderen Plattform, zu untersagen.
(2) Zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung sowie zur eigenen Öffentlichkeitsarbeit kann ICOM Deutschland oder von ihr jeweils beauftragte bzw. sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse, Medien) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Tonaufnahmen erstellen, die die Teilnehmer*innen der Veranstaltung zeigen können. Diese Bild- und Tonaufnahmen können nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO verarbeitet sowie verwertet und öffentlich wiedergegeben werden.
§ 7 Datenschutz
(1) Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. ICOM Deutschland ist berechtigt, die übermittelten Daten in dem für das Vertragsverhältnis erforderlichen Umfang zu speichern und zu nutzen. Der/Die Teilnehmer:in gestattet die Übermittlung der Daten an mit der Durchführung des Vertrages beauftragte Dritte, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden. Insbesondere im Zusammenhang mit dem Ticketkauf und der Abrechnung der Teilnahmegebühren werden die notwendigen personenbezogenen Daten an den Dienstleister Giant Monkey GmbH, Brunnenstr. 39, 10115 Berlin, Deutschland übermittelt und von diesem entsprechend genutzt und verarbeitet.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) ICOM Deutschland e.V. behält sich vor, diese Bedingungen jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten solche Änderungen nicht.
(2) Die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen wird nicht berührt, sollten einzelne Regelungen nichtig oder unwirksam sein. An die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Regelung tritt eine Bestimmung, die ICOM Deutschland nach Sinne und Zweck festgelegt hätte, hätte sie um die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit gewusst.
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschlands.
(4) ICOM Deutschland nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.